Volltextergebnisse:
- erwgr026
- ==== === Erwägungsgrund 26 - Keine Anwendung auf anonymisierte Daten === ''1'' Die Grundsätze des Datens... ndsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, di... , oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nic... ung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschung
- paragraph71
- ind <hi #fff200>zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren</hi>, soweit dies
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- kels 9]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zu anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungs- oder Sta
- artikel04
- ki:erwaegungsgruende:erwgr026|Keine Anwendung auf anonymisierte Daten]]\\ 28 - [[wiki:erwaegungsgruende:er
- paragraph38
- er <hi #fff200>Übermittlung</hi>, der <hi #fff200>anonymisierten Übermittlung</hi> oder für Zwecke der <hi
- paragraph50
- önnen in einer so zeitnah wie möglich erfolgenden Anonymisierung der personenbezogenen Daten, in Vorkehrun